Masern Impfung

Masern-Impfpflicht ab März 2020

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Einführung einer Masern-Impfpflicht beschlossen. Ab März 2020 müssen demnach folgende Personen eine Masern-Impfung vorweisen:

  • Kinder vor der Aufnahme in eine KiTa oder Schule
  • Erzieher und Lehrer
  • Tagesmütter
  • Beschäftige in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
  • Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben

Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

Kinder, die bereits eine KiTa oder Schule besuchen, müssen bis zum 31.07.2021 den Impfnachweis erbringen.

Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie vor 1970 Geborene.

Bei Missachtung der Impfpflicht kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden. Zudem kann die Aufnahme in eine KiTa bzw. die berufliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung oder medizinischen Einrichtung verweigert werden.

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