Notfalldatensatz Krankenkassenkarte

Versicherte können persönliche Gesundheitsdaten, wie beispielsweise Informationen zu

  • Arzneimittelunverträglichkeiten,
  • Allergien
  • chronischen Erkrankungen, 

deren Kenntnis bei einer Behandlung im Notfall wichtig sein können, als Notfalldaten digital auf ihrer eGK speichern lassen.

 Darüber hinaus können in den Notfalldaten auch weitere medizinische Hinweise, beispielsweise zu einer 

  • aktuellen Schwangerschaft
  • Implantaten 

sowie Kontaktdaten zu

  •  behandelnden Ärzten
  • Personen, zum Beispiel Angehörige, 

die im Notfall benachrichtigt werden sollen, hinterlegt werden. 

Im medizinischen Ernstfall können diese Daten dann von Ärztinnen und Ärzten auf der eGK ausgelesen werden. 

Versicherte können diese Notfalldaten ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten auch im Rahmen der Regelversorgung, außerhalb der akuten Notfallversorgung, zur Verfügung stellen. 

Sie haben diesen gegenüber auch einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung der elektronischen Notfalldaten.