G 20 – LÄRM

G 20 – LÄRM

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen – Pflichtuntersuchungen –, wenn die Gefahr des Entstehens lärmbedingter Gehörschäden für den Beschäftigten besteht.

Dies ist in Betracht zu ziehen, wenn bei der Tätigkeit des Beschäftigten die oberen Auslösewerte für Lärm erreicht oder überschritten werden.

Was wird untersucht :

  • Ärztliche Untersuchung
  • Hörtest

Nachuntersuchung: Je nach Lärmbelastung 36 – 60 Monate oder nach ärztlichem Ermessen