elektronische Patientenakte

ab dem 29.4. 2025 befüllen wir Ihre Versicherungskarte mit Ihren Patienten Informationen

Wenn wir Ihre Versicherungskarte mit Ihren Gesundheitsinformationen füllen sollen lassen Sie sich hierfür bitte einen Termin geben.

Das bietet die elektronische Patientenakte für alle

Die ePA ermöglicht die umfassende Dokumentation medizinischer Daten.

Sie ist für alle Patientinnen und Patienten geeignet, erleichtert jedoch besonders bei chronisch Kranken oder komplexen Krankheitshistorien die Dokumentation und die Verfügbarkeit der Dokumente für alle behandelnden Leistungserbringer. 

Je intensiver die ePA von Patienten und Ärzten sowie Psychotherapeuten genutzt wird, desto höher ist der Mehrwert für den gesamten Behandlungsprozess.

Patientenbezogene Daten und Dokumente aller an der Behandlung Beteiligten werden an einem zentralen Ort hinterlegt.

In der Medikationsliste in der ePA werden alle per eRezept verordneten und in der Apotheke abgegebenen Medikamente erfasst. Dadurch entsteht eine übersichtliche lebenslange Dokumentation der Medikation eines Patienten mit der entsprechenden Dispensierinformation.

Durch die Informationen in der ePA können Doppeluntersuchungen reduziert sowie Doppelverschreibungen vermieden werden. Da Befunde und Berichte aller Behandler in der ePA gespeichert werden, sind sie direkt verfügbar und müssen nicht extra angefordert und versendet werden. Die Informationen stehen schnell zur Verfügung. Das gilt auch für die Dokumente, die die Patientin oder der Patient selbst in die ePA einstellt hat.

Es entsteht ein verbesserter und fachübergreifender Austausch zwischen sämtlichen behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Im Rahmen der ePA für alle (ePA 3.0) wird zunächst von einer allgemeinen Berechtigung ausgegangen. Grundsätzlich kann jeder Leistungserbringer im Behandlungskontext auf die ePA des Patienten zugreifen. Dieser entsteht automatisch mit dem Stecken der eGK. Der Patient kann allerdings gezielt Zugriffsrechte für einzelne Leistungserbringer, für einzelne Dokumente oder Dokumentkategorien entziehen. Zudem können verschiedene Vertraulichkeitsstufen gesetzt und Zugriffsberechtigungen für Einrichtungen zeitlich begrenzt oder unbegrenzt vergeben werden. Versicherte, die dies nicht über eine ePA-App verwalten können oder möchten, können sich an die Ombudsstelle ihrer Krankenkassen wenden.