Gesundheitsuntersuchung
Früherkennung von Krankheiten
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst.
- Erfragen und Erörtern der Familienanamnese
- Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können.
- Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte jetzt alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
- bei Hausvertragspatienten teilweise nach 2 Jahren ( z.B. TKK )
Untersuchungsumfang:
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Anamnese
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Beratung
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Blutdruck
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Blutzucker
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körperliche Untersuchung
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Urinuntersuchung
- vollständiges Lipidprofil : Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceride.