Feststellung der AU über eine Videosprechstunde :
- Eine AU kann auch über eine medizinische Befragung in einer Videosprechstunde festgestellt werden.
- Bei der erstmaligen Feststellung einer AU per Telefon- oder Videosprechstunde können neue Patientinnen und Patienten höchstens für 3 Kalendertage krankgeschrieben werden.
- Bereits bekannte Patientinnen und Patienten können dagegen für 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
- Bitte halten Sie einen Ausweis zum Videotelefonat bereit.
- Eine Folge-AU ist nur direkt in der Praxis möglich.