Feststellung der AU über eine Videosprechstunde : 

  • Eine AU kann auch über eine medizinische Befragung in einer Videosprechstunde festgestellt werden.
  • Bei der erstmaligen Feststellung einer AU per Telefon- oder Videosprechstunde können neue Patientinnen und Patienten höchstens für 3 Kalendertage krankgeschrieben werden. 
  • Bereits bekannte Patientinnen und Patienten können dagegen für 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. 
  • Bitte halten Sie einen Ausweis zum Videotelefonat bereit.
  • Eine Folge-AU ist nur direkt in der Praxis möglich.